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oldenburger land: hunte - dümmer - küste - kleingewässer - wasserlehrpfade

Kleingewässer


 Funktionen - Zuständigkeiten und Rechtliches - Neuanlage/Umgestaltung
 
 

Funktionen der Kleingewässer

Das gesamte Oldenburger Land ist durchzogen von einem Netz aus Kleingewässern verschiedenster Art:

  • In den Geestbereichen finden sich zahlreiche kleine Bäche, die sich teilweise noch recht naturnah durch Wald, Wiesen und Felder in Richtung auf die größeren Flüsse wie Hunte, Lethe oder Aue schlängeln.
  • In den Gebieten der südoldenburgischen Moorniederungen erfüllen meist geradlinig und trapezförmig angelegte Gräben vorwiegend technische Entwässerungsfunktionen.
  • Eben zu diesem Zwecke wurden auch in den Landkreisen Wesermarsch und Friesland unzählige Gräben, Grüppen und Siele angelegt - aufgrund der Meeresnähe sind diese Gewässer teilweise brackig und müssen durch Pumpwerke in die Weser oder Außendeichsflächen entwässert werden.

kleiner fluss
Ein für unsere Region typischer, kleiner Flachlandfluss: nahezu begradigt, keine Ufergehölze aber eine einschürig gemähte Uferstaudenflur...
Zu diesen je nach den naturräumlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlichen Gewässertypen kommen noch eine Vielzahl von stehenden Kleingewässern hinzu, wie etwa Altarme an der Hunte oder auch künstlich entstandene Seen in ehemaligen Sandabbaugebieten.

Neben ihren Entwässerungsfunktionen als sogenannte "Vorfluter" stellen fließende Kleingewässer in der Region einen hohen ökologischen Wert als Lebensraum und Rückzugsort dar - etliche Pflanzen und Tiere sind auf diese aquatischen oder amphibischen Bereiche angewiesen; sei es nun zur Reproduktion wie bei den Amphibien und vielen Insekten, als Lebensraum wie bei Fischen und Wasserpflanzen oder auch als Wasserquelle in Zeiten der Trockenheit. Desweiteren bilden die Lebensgemeinschaften der Kleingewässer für etliche weitere Tiere wiederum eine entscheidende Nahrungsquelle - man denke an Graureiher oder Störche, die auf amphibische Nahrung angewiesen sind...

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Zuständigkeiten und Rechtliches zu Kleingewässern

Die Zuständigkeiten für die Fließgewässer des Oldenburger Landes richten sich nach ihrer Größe und Funktion - wobei es keine eindeutigen Regeln gibt, was das Verständnis dieser Einteilungen nicht gerade erleichtert. Es werden drei Kategorien geführt:

  • Gewässer 1. Ordnung: Hierzu gehören die schiffbaren Gewässer (im Oldenburger Land Weser, Hunte von Oldenburg bis Elsfleth und Küstenkanal) - die Verwaltung dieser Gewässer obliegt dem Wasser- und Schiffahrtsamt (Bremen, Oldenburg).
  • Gewässer 2. Ordnung: Diese sollten als sogenannte Vorfluter eine mehr als lokal bedeutende Entwässerungsfunktion erfüllen; somit fallen alle nicht schiffbaren Flussabschnitte (Hunte oberhalb Oldenburgs, Aue, Lethe, Jade...) und etliche Bäche, Kanäle und Gräben in diese Kategorie - es gibt hier keine eindeutige Regel: die durch das Land Niedersachsen ausgewählten Gewässerabschnitte wurden der Verantwortung regional tätiger Wasserverbände (Wasser- und Sielachten, s. Institutionen) übergeben.
  • Gewässer 3. Ordnung: Alle verbleibenden kleinen Fließgewässer; dies können sehr kurze natürliche Bachläufe sein, meist handelt es sich jedoch um kleine Entwässerungsgräben, die nur lokale Entwässerungsfunktion besitzen - diese Gewässer obliegen der Verantwortung und Pflege der jeweiligen Grundstückseigner.

graben
Auch im Sommer leblos: ein typischer Entwässerungsgraben der Südoldenburger Moorniederung
Diese grobe Zuteilung der Verantwortlichkeiten für Fließgewässer sollten Sie im Einzelfall konkret überprüfen: Wenn Sie Fragen zu Entwässerung oder Pflegemaßnahmen haben, so wenden Sie sich im Falle eines Gewässers 2. Ordnung direkt an den zuständigen Wasserverband; dies gilt insbesondere auch, wenn Sie als Eigner eines Gewässerabschnitts Veränderungen des Wasserlaufes planen!

Als Eigner eines Gewässerabschnittes 3. Ordnung sollten Sie vor Veränderungen absichern, dass die Entwässerungsinteressen etwaiger Anlieger oberhalb Ihres Abschnittes nicht beeinträchtigt werden. Desweiteren möchten wir empfehlen, sich vorab mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde (b. Landkreis) in Verbindung zu setzen - einzelne Maßnahmen könnten genehmigungspflichtig sein.

Die Zuständigkeiten für kleinere Stillgewässer liegen in der Regel beim Eigner - zumindest solange das Gewässer keine Entwässerungsfunktionen erfüllt (z.B. Regenrückhaltebecken). Sie können also nach eigenem Ermessen ökologisch sinnvolle Ufergestaltungen oder Abpflanzungen mit heimischen Gehölzen durchführen. Im Zweifelsfalle kann eine Absicherung bei der Unteren Wasserbehörde (b. Landkreis) nicht schaden. Beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise!

Die Neuanlage von Stillgewässern (meist Gartenteiche) kann jederzeit auf eigenem Grund oder nach Absprache mit dem Grundstückseigner erfolgen. Es gilt hier jedoch zwei Dinge zu beachten:

  • Bauliche Eingriffe ab einer Größe von 200 qm erfordern eine behördliche Baugenehmigung - dies betrifft auch die Umwandlung von Garten- oder Grünland in eine Gewässerfläche.
  • Der Anschnitt von Grundwasser erfordert eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde (b. Landkreis) - in Niederungsgebieten kann das Grundwasser bereits wenige Dezimeter unter Gelände anstehen; auch wenn Sie eine Isolierung mit Teichfolie oder ähnlichem planen: bei zeitweiser Offenlegung der grundwasserführenden Schichten während der Baumaßnahme empfehlen wir dringend eine Rückruf bei der Wasserbehörde.

Einige grundlegende Tipps zur Anlage von Teichen können Sie dem nachfolgenden Abschnitt entnehmen...

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Naturnahe Anlage und Gestaltung von Kleingewässern

naturnaher waldbach
Hier hat der NABU Holdorf den "Handorfer Mühlenbach" naturnah umgestaltet (mehr dazu...)
Wer Zugang zu einem Fließgewässerabschnitt hat, über einen Gartenteich verfügt oder einen solchen anlegen kann, hat damit die Möglichkeit ein ganz enormes ökologisches Potential zu wecken (bitte unbedingt die Hinweise im vorigen Abschnitt beachten!). Von amphibischen Gästen über zahlreiche Insekten und unzählige andere Kleintiere bis hin zu Wasser- und Sumpfpflanzen ist hier eine reiche Vielfalt an Lebewesen zu erwarten, die in kurzer Zeit jedes naturnah gestaltete Gewässer eigenständig besiedeln und Ihren Garten bereichern werden! Desweiteren wissen etliche Vögel, Säugetiere und Insekten jede geeignete Wasserstelle als Tränke oder Bad zu schätzen. Nachfolgend einige grundlegende Tipps zur Gestaltung:

  • Zugang zum Wasser schaffen - flache Randbereiche oder auch "Brückenelemente" wie Steine oder Bretter können Tieren den Zugang zum kostbaren Nass erleichtern.
  • Uferstreifen mit ausgeprägter Vegetation anlegen - vor allem Röhrichtarten und größere amphibische Pflanzen bieten Schutz vor Jägern, sind Eiablageplatz für Insekten und dienen vielen Kleintieren als Lebensraum für die Sommermonate.
  • Flachwasserzonen schaffen - hier fühlen sich sowohl amphibische Stauden als auch echte Wasserpflanzen wohl, zahlreichen Tierarten ist die Flachwasserzone ein wertvoller aquatischer Lebensraum.
  • Tiefwasserbereiche (mind. 80 cm) in Teichabnlagen - hier können Amphibien und andere Tiere am Teichgrund frostfrei überwinternd die kalte Jahreszeit überstehen.
  • Fließgewässer können durch naturnahe Ufergestaltungen mit entsprechender Vegetation ökologisch aufgewertet werden; begradigte und fehldimensionierte Gewässerabschnitte können im Querschnitt eingeengt werden (Erhöhung der Fließgeschwindigkeit), durch Einbringung von Strömungslenkern (beispielsweise Totholzelemente) kann die eigendynamische "Ufergestaltung" des Gewässers aktiviert werden, lokale Aufweitungen des Gewässers bieten als Fast-Stillwasserzonen zusätzliche Strukturen im Gewässer, die dankbar von vielen Tieren angenommen werden.

Mehr Informationen zur Gestaltung von naturnahen Gewässern finden Sie im Abschnitt Amphibien.
Eine Bepflanzung von neu angelegten Gewässern kann durchaus sinnvoll sein, da sich die natürliche Einwanderung von aquatischen und amphibischen Arten über Jahre hinziehen kann. Tier sollten jedoch niemals in Neuanlagen eingebracht werden - bei adäquaten Bedingungen finden diese sich innerhalb kürzester Zeit eigenständig ein!

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, heimische Fischarten in Ihrem Teich anzusiedeln, sollte Ihnen bewußt sein: Alle Fische - auch die als Friedfische bezeichneten - ernähren sich gerne von Insektenlarven und anderen Kleintieren; dementsprechend reduzieren Sie mit Fischbesatz die Artenvielfalt in Ihrem Teich. Anders als beispielsweise Amphibien und Insekten können eingesetzte Fische den Teich nicht wieder verlassen: Sie tragen also Verantwortung für das Wohlergehen der Fische in Ihrem Gewässer...
 

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Impressum
NABU-Oldenburger Land, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg
Tel: 0441-25600 - Fax: 0441-2488761 - mail@nabu-oldenburg.de
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