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Die neue EU-Wasserrahmenrichtlinie

 
Allgemeines

Am 22.12.2000 trat die neue "Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft" in Kraft. Diese soll für eine europaweit einheitliche und grenzüberschreitende Gewässerpolitik sorgen - und zwar mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der ökologischen Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers.

Grundsätzliche Vorgaben im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie sind:

  • Guter ökologischer und chemischer Zustand von Oberflächengewässern innerhalb von 15 Jahren
  • Gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern innerhalb von 15 Jahren
  • Allgemeines Verschlechterungsverbot
  • Guter quantitativer und chemischer Zustand des Grundwassers innerhalb von 15 Jahren
  • Umkehr von signifikanten Belastungstrends
  • Schadstoffeintrag verhindern oder begrenzen

Bei der Umsetzung der europaweit einheitlichen Vorgaben sind die zuständigen Behörden ausdrücklich aufgefordert, die Gewässerpolitik in ihrem Zuständigkeitsbereich transparent zu halten und der interessierten Öffentlichkeit jederzeit Einblick und gegebenenfalls auch Einflussnahme in die geplanten Vorgänge zu gewähren!

Dies kann man aus unserer Sicht nur begrüßen und alle Naturschutz-Interessierten Mitbürger auffordern, die uns mit dieser Regelung an die Hand gegebenen Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen tatkräftig zu nutzen...

 
Weiterführende Informationen

Um sich einen Einblick in die gewässerpolitischen Vorgänge in unserer Region und die lokale Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu verschaffen, bedienen Sie sich bitte der nachfolgenden (sicher nicht vollständigen) Linkliste oder nutzen Sie die weiterführenden Kontakte unter dem Abschnitt Institutionen:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
http://wasserblick.net
  • Ein gemeinsame Internet-Plattform des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
  • Viele weiterführende Links zur Wasserrahmenrichtlinie
  • Viele Links zur Verbänden und Organisationen, die inhaltlich mit der Wasserrahmenrichtlinie arbeiten
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
  • Landesaufgaben der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes - Direktion in Norden und elf Betriebsstellen in ganz Niedersachsen; landesweite Kompetenz in allen Fragen der Wasserwirtschaft, des Küsten- und Naturschutzes.
  • Lokale Betriebsstellen über die Internetseite des NLWKN.
 
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Tel: 0441-25600 - Fax: 0441-2488761 - mail@nabu-oldenburg.de
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Gestaltung + Technik: ziesmer@nabu-oldenburg.de