Dienstag, 2.12.2025
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NABU: Schutz für den heimischen Igel
Petition im Landtag fordert Nachtfahrverbot für Mähroboter

Oldenburg, Oldenburger Land, d. 25.9.2025:
Was leise durch den Garten fährt, kann für den Igel tödlich enden: Automatisierte Mähroboter stellen eine wachsende Gefahr für das heimische Wildtier dar. Besonders in den Abend- und Nachtstunden, wenn die Tiere auf Nahrungssuche sind, kommt es regelmäßig zu schwersten Verletzungen durch die rotierenden Klingen der Geräte. Um das zu stoppen, wurde im Niedersächsischen Landtag eine Petition eingereicht, die ein verbindliches Nachtfahrverbot für Mähroboter fordert – täglich zwischen 18 Uhr und 7 Uhr.

Zur Petition: Niedersächsischer Landtag - Online Petition

Der Braunbrustigel (Erinaceus europaeus), Wildtier des Jahres 2024, ist akut bedroht. In Niedersachsen steht er auf der Vorwarnliste der Roten Liste für Säugetiere. Der Grund: Die Zahl verletzter oder getöteter Igel steigt rapide - eine wesentliche Ursache sind Mähroboter, die häufig nachts unbeaufsichtigt zum Einsatz kommen.

Schutzmechanismus des Igels hilft nicht gegen Klingen
Igel fliehen nicht bei Gefahr. Sie rollen sich ein – ein Verhalten, das sie vor natürlichen Feinden schützt, aber gegen Mähroboter wirkungslos ist. Die scharfen Klingen durchtrennen Haut und Knochen, was bei vielen Tieren zum qualvollen Tod führt. Eine Erkennung durch Sensoren ist bislang nicht zuverlässig möglich. Die Technik ist nicht ausgereift, ein Crashtestverfahren, wie es vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung gefordert wird, existiert bislang nicht.

Flickenteppich statt Klarheit – Petition fordert landesweite Lösung
Einzelne Städte wie Göttingen haben bereits reagiert und eigene Nachtfahrverbote beschlossen, die Stadt Oldenburg gehört leider noch nicht zu ihnen. Doch eine einheitliche Regelung fehlt bislang. Die Folge: ein Flickenteppich an lokalen Verordnungen, Unsicherheit bei Gartenbesitzenden und keine klare Vorgabe für Hersteller. Die Petition fordert daher eine landesweite Regelung durch den Niedersächsischen Landtag.

Forderung mit fünf klaren Zielen
Ziel der Petition ist es, nicht nur die Igel zu schützen, sondern auch klare politische und technische Rahmenbedingungen zu schaffen:
1. Schutz von Kleinsäugern und Kleinlebewesen
2. Erhalt der Igelpopulation in Niedersachsen
3. Einheitliche gesetzliche Regelung auf Landesebene
4. Verpflichtende Verbesserung der Sensortechnik bei Mährobotern
5. Einführung eines Crashtests zur Produktsicherheit

Handlungsdruck wächst
Auffangstationen für Wildtiere schlagen bereits Alarm. Die Zahl der eingelieferten, schwer verletzten Igel übersteigt die Kapazitäten vieler Einrichtungen. Oft bleiben die Tiere unentdeckt, sterben unter Sträuchern oder in Hecken. So entsteht eine Dunkelziffer, die das tatsächliche Ausmaß der Gefahr noch größer erscheinen lässt.

Appell an Politik und Gesellschaft
Die Petition ist nicht nur ein Aufruf an die Landespolitik, sondern auch ein Weckruf an alle Gartenbesitzenden. Der Schutz des Igels beginnt im eigenen Garten: mit durchlässigen Zäunen, wilden Ecken und dem Verzicht auf Technik, die zur tödlichen Falle werden kann. Ein Nachtfahrverbot für Mähroboter ist dabei ein erster, entscheidender Schritt.

Infos zum Igel
Der NABU hält für alle Igelbegeisterten ein kleines Info-Paket bereit, in dem sowohl auf die igelfreundliche Gestaltung eines Gartens – einschließlich Bauplan für eine Igelburg und Pflanzlisten sowie Übersicht zur Gefahrenbeseitigung – als auch auf Notfallinfos beim Fund von Igeln eingegangen wird. Es kann gegen Einsendung von 5 Euro bei der NABU Regionalgeschäftsstelle Oldenburger Land, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg, Stichwort: Igel, erworben werden.


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Hinweise an die Redaktion
Für Rückfragen:
Mario Göwert, NABU-Regionalgeschäftsstelle Oldenburger Land, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg, mario.goewert@nabu-niedersachsen.de, Tel. 0441 25600

Hinweis zum Abdruck von NABU-Fotos:
Die NABU Regionalgeschäftsstelle Oldenburger Land gestattet den einmaligen Abdruck des/der gesendeten Fotos im Kontext der besprochenen, NABU-bezogenen Berichterstattung. Voraussetzung ist die Nennung des Fotografen wie mitgeteilt. Bei nicht autorisierter weiterer Verwendung bzw. bei besprochener Verwendung, jedoch ohne Nennung des Fotografen, behält sich der NABU das Recht vor, ein der Veröffentlichung angemessenes Honorar nachzufordern. Der Weiterverkauf des gelieferten Bildmaterials an Dritte ist nicht gestattet.

Presserechtlich verantwortlich: Mario Goewert, NABU Regionalgeschäftsstelle Oldenburger Land, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg
 

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