Sonntag, 17.5.2026
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NABU: Leinenpflicht für Hunde vom 01. April bis 15. Juli
Rücksichtnahme auf Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit – Rebhuhn besonders gefährdet

Oldenburg, Oldenburger Land, d. 7.4.2026:
Mit Beginn des Frühlings startet auch die sensible Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere. Der NABU Oldenburger Land weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli besondere Rücksicht in der offenen Landschaft genommen werden muss. In diesem Zeitraum gilt in Niedersachsen die gesetzlich vorgeschriebene Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Das bedeutet, dass die Vierbeiner außerhalb geschlossener Ortschaften wie beispielsweise im Wald, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern stets angeleint sein müssen! Auch innerorts sollten Hunde in Parks, Grünanlagen und an Gewässern unbedingt an die Leine genommen werden, da viele Wildtiere diese Bereiche zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen. Zusätzlich können Kommunen hier eigene Regelungen zur Leinenpflicht festlegen.

„Die Natur wird jetzt zur Kinderstube vieler Wildtiere. Hunde werden von anderen Tieren grundsätzlich als Bedrohung wahrgenommen und können insbesondere für Jungtiere lebensgefährlich werden“, erklärt Mario Göwert, Leiter der NABU-Regionalgeschäftsstelle Oldenburger Land. „Da-her ist es unerlässlich, Hunde in dieser Zeit stets angeleint zu führen!“ Viele Tierarten wie Fasan und Hase befinden sich bereits in der Brut- und Aufzuchtzeit, während beispielsweise Rehe hochträchtig sind und in ihrer Flucht nur eingeschränkt reagieren können. Auch am Boden nistende Arten wie Enten- und Gänsevögel, Kiebitz, Feldlerche und das Rebhuhn beginnen in Kürze mit der Brut.
„Für unser heimisches Rebhuhn, Vogel des Jahres 2026, ist das Einhalten der Leinenpflicht besonders wichtig“, sagt Göwert und erklärt: „Als typischer Bewohner der offenen Kulturlandschaft ist das Rebhuhn in den vergangenen Jahrzehnten stark unter Druck geraten. Intensive Landwirtschaft, das Verschwinden von Hecken, Feldrainen und Brachflächen sowie der Einsatz von Pestiziden haben zu einem massiven Rückgang der Bestände geführt. Auch in der Wesermarsch, wo sie früher vielerorts häufig vorkamen, sind die Tiere heute nur noch selten anzutreffen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Leinenpflicht eingehalten wird, sodass die wenigen noch vorhandenen Tiere in Ruhe ihrem Brutgeschäft nachgehen können“, so Göwert.

Der NABU appelliert zudem an Katzenhalterinnen und -halter, auch ihre Tiere während dieser Zeit möglichst nicht unbeaufsichtigt streunen zu lassen. Ebenso wichtig sei es, Wegegebote und Betretungsverbote strikt einzuhalten. In Naturschutzgebieten gelten sogar ganzjährig besondere Regeln, darunter Leinenpflicht und ausgewiesene Ruhezonen für empfindliche Arten. Rechtsgrundlage für die Leinenpflicht ist das Niedersächsische Naturschutzgesetz. Verstöße können als Ordnungswid-rigkeit mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Ausnahmen bestehen unter anderem jedoch für Blinden-, Jagd- und Rettungshunde die im Einsatz sind.

Für Rückfragen steht die NABU-Regionalgeschäftsstelle Oldenburger Land telefonisch unter 0441 25600 oder per E-Mail an mail@nabu-oldenburg.de zur Verfügung. Die Geschäftsstelle am Schlosswall 15 in Oldenburg ist montags bis donnerstags von 15 bis 17 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung geöffnet.


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Hinweise an die Redaktion
Für Rückfragen:
Mario Göwert, NABU-Regionalgeschäftsstelle Oldenburger Land, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg, mario.goewert@nabu-niedersachsen.de, Tel. 0441 25600

Presserechtlich verantwortlich: Mario Goewert, NABU Regionalgeschäftsstelle Oldenburger Land, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg
 

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