Mittwoch, 24.4.2024
Pressedienst NABU Oldenburg  aktuell - archiv

NABU: Vögel brüten schon ab Anfang März
Rückschnitt von Hecken und Büschen nur noch bis Ende Februar möglich

Oldenburg, d. 20.2.2023:
Im Oldenburger Land gab es in den vergangenen Woche die ersten sonnigen Abschnitte.
Mit den länger werdenden Tagen und den milden Temperaturen fangen Bäume und Sträucher an auszutreiben. In so manchem Garten wird nun mit dem „Frühlingsputz“ begonnen. Der NABU Oldenburg weist jedoch darauf hin, dass bei den dabei anstehenden Rückschnitten unbedingt die Nist- und Brutzeit von Vögeln zu beachten ist, welche am 1. März beginnt und bis zum 30. September andauert. Die Vorschriften dienen dem Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel, die beim Nestbau sowie beim Brutgeschehen nicht gestört werden dürfen.

„Im öffentlichen Raum umfasst das Verbot die meisten Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ erklärt Mario Göwert, Geschäftsführer vom NABU Oldenburger Land e.V., „in privaten Gärten sind Bäume zwar vom Verbot ausgenommen; für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Co. gilt das Verbot jedoch in gleichem Maße. Wer also in seinem Garten noch einen stärkeren Rückschnitt vornehmen möchte, muss dies spätestens am 28. Februar erledigt haben“, so Göwert und ergänzt, „danach sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanze zulässig. Die Natur sollte aber gerade in dieser Zeit nicht unnötig belastet werden.“

Daher appelliert der Naturschutzbund an alle Betroffenen, die zulässigen Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Ende Juli durchzuführen und grundsätzlich vor einem Schnitt zu prüfen, ob belegte Nester zu finden sind.
Hecken und Büsche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren, so unter anderem für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück. Dies sollte bei der Gartenarbeit stets berücksichtigt werden.

Die genauen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können beim NABU Oldenburg telefonisch erfragt werden unter 0441-25600 oder per Mail an mail@nabu-oldenburg.de

Presserechtlich verantwortlich: Mario Goewert, NABU Oldenburg, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg
 

Pressedienst NABU Oldenburg  aktuell - archiv
seitenanfang
Impressum
NABU-Oldenburger Land, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg
Tel: 0441-25600 - Fax: 0441-2488761 - mail@nabu-oldenburg.de
Öffnungszeiten: Mo - Do, 15.00 - 17.00 Uhr
Gestaltung + Technik: ziesmer@nabu-oldenburg.de