Dienstag, 23.4.2024
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Heckenschnitt: Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni
NABU: Rücksicht auf brütende Vögel nehmen

Oldenburger Land, d. 26.2.2021:
Der 1. März ist ein ganz besonderes Datum für den Pflege- und Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Laut Bundesnaturschutzgesetz gilt der Zeitraum vom 1. März bis 30. September als Schonzeit und beim Pflege- und Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern ist besondere Rücksicht auf brütende Vögel zu nehmen. In diesem Zeitraum sind Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum daher nicht erlaubt, um die Gefiederten nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören.
Ausnahmen bilden schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der jährliche Zuwachs entfernt wird. Beim Heckenschnitt sollte die Natur dennoch nicht unnötig geschädigt werden.

Der NABU Oldenburger Land appelliert daher an die Gartenbesitzer, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen.
„In diesem Zeitraum bieten Gebüsche und Hecken einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, berichtet Oliver Kraatz, Geschäftsführer des NABU im Oldenburger Land.

In seiner 30-seitigen Bauplansammlung für Nisthilfen und der Broschüre „Gartenlust“ gibt der NABU gute Tipps, wie man den Vögeln einen geeigneten Nistplatz im Garten bieten kann. Dieses Infopaket kann angefordert werden gegen Einsendung von 5 Euro beim NABU, Stichwort „Gute Vorsätze“, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg.

Presserechtlich verantwortlich: Oliver Kraatz, NABU Oldenburg, Schlosswall 15, 26122 Oldenburg
 

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