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nabu-oldenburg/beratung/häufige fragen hauptseite beratung - übersicht häufige fragen
Häufig gestellte Fragen
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| Wasser (Trinkwasser - Abwasser - Regenwasser - Fließgewässer - Stillgewässer - Küstengewässer) |
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Trinkwasser |
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Woher bekomme ich Auskunft zu Herkunft und Qualität meines Trinkwassers? | Für die Trinkwasserversorgung des Oldenburger Landes ist größtenteils der Oldenburgisch Ostfriesische Wasserverband (OOWV) zuständig. Weitere lokale Trinkwasserversorger finden Sie hier. | Wo kann ich mich zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung, sowie den allgemeinen Wasserkreislauf informieren? | Nutzen Sie die Informations-Angebote der Trinkwasserversorger - beispielsweise OOWV oder Wasserwerk Wilhelmshaven). Grundsätzliche Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des BGW (Bundesverband für Gas- und Wasserwirtschaft). |
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Abwasser |
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Abwässer verschmutzen die Umwelt - wer hilft? | Beobachten Sie umweltverschmutzende oder unzulässige Abwassereinträge, so sollten Sie dies umgehend der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis oder Stadtverwaltung) und der örtlichen Verwaltung (Gemeinde, Stadtverwaltung...) melden. In akuten Fällen ist auch eine Meldung bei der örtlichen Feuerwehr möglich (bitte den Eintrag im Telefonbuch verwenden und nicht die Notfallnummer). Sind schadhafte Abwasserleitungen Anlass der Verschmutzungen, so versuchen Sie den zuständigen Abwasserentsorger zu erreichen. | Wo erfahre ich, in welcher Form meine häuslichen Abwässer eine Klärung durchlaufen? | Am besten über Ihren örtlichen Abwasserentsorger; in vielen Bereichen des Oldenburger Landes ist dies der OOWV - das können Sie hier nachprüfen. Andernfalls sollten Sie den zuständigen Abwasserentsorger bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfragen können. |
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Regenwasser |
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Darf ich Regenwasser beliebig nutzen oder muss ich es dem Abwasserkanal zuführen? -auch Regenwasser | Es steht Ihnen frei, Regenwasser jeder vernünftigen Nutzung zuzuführen. Dies ist ökologisch betrachtet auch unbedingt wünschenswert. Zunehmende Versiegelung durch Bebauung und Verkehrswegenetz führen dazu, dass enorme Regenwassermengen dem Boden - und somit auch der Natur - vorenthalten werden. Beachten Sie bitte, dass in den meisten Fällen eine Zuleitung von Regenwasser in die Kanalisation für häusliche Abwässer nicht erlaubt ist; genaue Informationen hierzu bei Ihrem Abwasserentsorger. | Wie kann ich Regenwasser effektiv nutzen? | Ohne "Lagerhaltung" können Sie Regenwasser direkt zur Bewässerung von Nutzflächen, Feuchtbiotopen oder Gartenteichen verwenden - zur sinnvollen Wasserführung ist Phantasie gefragt; hier können auch sehr schöne "künstlerische Elemente" integriert werden. Allerdings werden Sie auf diese Art vorwiegend in der sowieso regenreichen Zeit Nutzen aus dem Regenwasser ziehen. Zum dauerhaften Auffangen von Regenwasser eignen sich einfache Kunststofftonnen (am besten abgedeckt und beschattet) oder unterirdisch angelegte Zisternen; in älteren Häusern sind manchmal schon Regenwasserzisternen vorhanden. Für gärtnerische Zwecke lassen sich die so aufgefangenen Wassermengen auf vielfältige Art und mit einfachen Mitteln zur Bewässerung verwenden. Mit etwas technischem Aufwand kann Regenwasser aus Zisternen mit Handschwengelpumpen oder auch mit elektrischen Pumpen gehoben werden. Letzteres ist vor allem für die kontinuierliche Versorgung von Brauchwasseranlagen notwendig - so können Waschmaschine und Toilettenspülung oft mit relativ wenig Aufwand vollständig von der Trinkwasserversorgung abgekoppelt werden, was nicht nur Wasser spart... | Schadet Regenwasser Tieren in Teich, Aquarien oder als Trinkwassergabe? | Nein - zum Einen ist Regenwasser neben Quellwasser das natürlichste Medium, das Sie Fischen oder anderen Wasserbewohnern überhaupt anbieten können, zum Anderen ist der Zufluss von Regenwasser eine Möglichkeit, das Wasser im Gartenteich kontinuierlich aufzufrischen und durch den Zufluss wird zusätzlicher Sauerstoff in das Gewässer eingetragen. Für Aquarien ist diese Aussage natürlich zu relativieren: Warmwasserfische, die tropische Lebensräume gewohnt sind, sollten eben nicht mit kühlem Regenwasser belastet werden. Doch für Kaltwasserfische (vor allem für heimische Arten) kann durchaus eine Zufuhr von Regenwasser gestaltet werden. Die Nutzung von Leitungswasser birgt sogar das Risiko, dass einigen tierischen Bewohnern (z.B. Schnecken) die durch kupferhaltige Leitungen abgegebenen Inhaltsstoffe des Wassers gar nicht gut bekommen. All dies Hinweise gelten natürlich nur unter der Voraussetzung, dass frisches Regenwasser Verwendung findet - gerade als Trinkwasser für Haustiere aber auch für jede andere Nutzung außer der Bewässerung von Zierpflanzen ist altes und veralgtes Regenwasser vollkommen unbrauchbar! | Wie lange kann ich aufgefangenes Regenwasser nutzen? | Das hängt vor allem von der Lagerung ab: in offenen Regenwassertonnen, evtl. sogar der Sonne ausgesetzt, wird das Wasser schnell für die meisten Zwecke unbrauchbar; halten Sie Wassertonnen also sauber und geschlossen (verhindert Schmutzeintrag) und stellen Sie die Tonne im Schatten auf - werden die Behälter im Herbst gereinigt und leer überwintert, so können Sie das aufgefangene Wasser in der Regel rund ums Jahr für Bewässerungszwecke verwenden. Regenwasserzisternen sind im Allgemeinen durch Dunkelheit, Kühle und vorgesetzte Filter so ausgestattet, das die Wasserqualität über das ganze Jahr gleichbeleibend gut sein sollte. |
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Fließgewässer |
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Ein Bach oder Graben ist extrem verschmutzt - an wen kann ich mich wenden? | Wenden Sie sich an die örtliche Gemeinde oder an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (Landkreis oder Stadtverwaltung). Ist Ihnen ein zuständiger Gewässer-Unterhaltungsverband (s. auch hier) bekannt, so können Sie sich auch an diesen wenden. | Wir sind eine Naturschutz-aktive Gruppe und möchten ein Gewässer renaturieren - an wen können wir uns wenden? | Diesem begrüßenswerten Vorhaben sind in der Ausführung leider oft Schwierigkeiten vorgelagert. Die Umgestaltung von Gewässern ist in der Regel mit den zuständigen Behörden (Gemeinde, Untere Naturschutzbehörde) abzusprechen. Im Bereich des Oldenburger Landes ist für die meisten Fließgewässer ein bestimmter Unterhaltungsverband (die "Wasserachten") verantwortlich - mit all diesen Beteiligten ist eine Einigung bezüglich der vorgesehenen Maßnahmen zu erzielen. Sollten Sie eine NABU-Gruppe in Ihrer Nähe wissen, so wenden Sie sich gerne um Hilfestellung an diese. Grundsätzlich leichter ist es, wenn der betreffende Gewässerrabschnitt bereits in Ihren "privaten" Händen ist und es sich um ein so genanntes Gewässer 3. Ordnung handelt - meist unbedeutendere Kleingewässer, die nicht durch einen Unterhaltungsverband sondern durch den Eigentümer selbst gepflegt werden. Beachten Sie, dass bauliche Eingriffe auf über 200 qm bei der Baubehörde anzumelden sind. Weitere Informationen zur Einordung von Gewässern hier... | Wie erkenne ich, ob ein Gewässer naturgemäß sauber oder belastet ist? | Eine verlässliches Ergebnis erreicht man nur mit gewässerchemischen Untersuchungsmethoden - doch eine erste Einschätzung ist oft schon durch die im Wasser befindlichen Lebensgemeinschaften möglich.
Beispielsweise gibt die Anzahl der vorhandenen Tierarten (Insekten, Schnecken, Fische etc.) einen Hinweis: Finden Sie auf Anhieb etwa 5 - 10 Tierarten im Wasser, so weist das meist auf eine mäßige Belastung des Gewässers hin - weniger Arten sind bedenklich, mehr wären besser...
Genauere Ergebnisse erlangt man mit dem so genannten Saprobienindex; hierzu ist jedoch eine Bestimmung der vorkommenden Arten und zu verwendender Berechnungsmethoden nötig.
Grundsätzlich ist bei der Beurteilung eines Gewässers zu beachten: Beschattete Oberläufe von Gewässern in Hügel- oder Bergland sind von sich aus klarer und artenärmer als unbeschattete Unterläufe im Tiefland. | Wo bekomme ich Auskünfte über die behördlichen Zuständigkeiten für bestimmte Fließgewässer? | Für schiffbare Gewässer (wie Hunte oder Küstenkanal) ist das staatliche Schifffahrtsamt zuständig, für Gewässer 2. Ordnung (die meisten Fließgewässer) der zuständige Unterhaltungsverband und für Gewässer 3. Ordnung (alle übrigen, meist sehr kleine Gewässer) der Eigner. |
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Stillgewässer (auch Gartenteiche) |
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Darf ich ohne behördliche Genehmigung eine Teich anlegen? -auch Gartenteich | Wenn die Größe des Teiches 200 qm überschreitet, ist eine Genehmigung durch die zuständige Baubehörde erforderlich. Sollten bei der Anlage des Teiches Grundwasser führende Schichten offengelegt werden, so ist eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde (Landkreis oder Stadtverwaltung) erforderlich - dies gilt auch, wenn der Grundwasserkontakt durch Versiegelung des Teiches mit Folie o.ä. nachträglich wieder getrennt wird! | Wie lege ich einen naturnahen Gartenteich an? | Wirklich naturnah wären die Bedingungen, wenn das Wasserregime der umliegenden Flächen eine Teichanlage ohne Versiegelung des Untergrundes zulässt (beachten Sie in diesem Falle bei einer Neuanlage die behördliche Genehmigungspflicht durch die Untere Wasserbehörde beim Landkreis oder der Stadtverwaltung!); ist dies nicht gegeben, so kann die Versickerung des Teichwassers durch Naturmaterialien wie gestampften Ton oder Lehm verhindert werden - dies ist technisch und finanziell aufwendig; häufigste aber auch naturfernste Variante ist die Verwendung von Teichfolie oder Kunststoffbecken. Wenn Sie größtmöglichen ökologischen Nutzen aus Ihrem neu angelegten Teich ziehen wollen, so achten Sie auf eine zumindest kleinflächige Tiefe von mindestens einem Meter - nur so können Sie gewährleisten, dass Überwinterungsversuche von Amphibien oder auch Fischen nicht tragisch enden! Grundsätzlich ist eine möglichst groß angelegte amphibische Flachwasserzone sinnvoll; hier spielt sich der größte Teil des Lebens in Ihrem Teich ab... Die Tierwelt stellt sich bei geeigneten Bedingungen von allein in einem Gartenteich ein. | Sollte ich Fische in meinen Teich einsetzen? | Wenn Sie den Teich gerade wegen der Fische angelegt haben, so sollten Sie im Sinne der Naturnähe heimische Arten wie Stichlinge, Gründlinge, Moderlieschen oder Bitterlinge einsetzen - legen Sie aber Wert auf die biologische Vielfalt in Ihrem Teich, so sehen Sie bitte von Fischbesatz ab; denn so klein und friedfertig auch die meisten Fische wirken: wo sie zu Hause sind, da werden andere Kleintiere und vor allem Insektenlarven zu potentiellem Fischfutter. Kleinräumige Gartenteiche bieten auf Dauer keine Flucht- und Versteckmöglichkeiten vor Räubern... | Wie bekomme ich Tiere in den neuangelegten Gartenteich? | Ein naturnah angelegter Gartenteich wird von allein besiedelt - zunächst entdecken etliche Insektenarten den neu geschaffenen Lebensraum; Vögel und Kleinsäuger nutzen die Trinkwasserquelle und auch Amphibien stellen sich bei geeigneten Bedingungen meist schon im Laufe der ersten zwei Jahre ein. Bitte siedeln Sie keine Kaulquappen oder ausgewachsene Amphibien aus der freien Natur in Ihren Gartenteich um! |
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Küstengewässer |
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Wo bekomme ich Informationen über das niedersächsische Wattenmeer? | Der NABU betreibt eine Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland in Wiegboldsbur, Tel: 0492-99049 - dort sollten Sie ausführliche Informationen zum Natur- Naturschutzgeschehen an der Wattenmeerküste erhalten; auf Wangerooge ist der NABU Mitbetreiber des Nationalparkhauses "Rosenhaus" - hier liegt die Zuständigkeit mehr im friesischen Wattenmeerbereich. Desweiteren bieten das Niedersächsische Umweltministerium und das Internet-Angebot von Wangerooge-Online ausführliche Informationen rund ums Thema Wattenmeer und Nationalpark an. | Bietet der NABU Exkursionen zu den Zugvögeln im Wattenmeer an? -auch Zugvögel | Ja - im Winterhalbjahr werden durch die NABU Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland zahlreiche Busexkursionen mit fachlicher Führung zu den Wildgänsen im Rheiderland angeboten. Erfragen sie bitte dort die genauen Termine; einige Exkursionen starten alljährlich auch von Oldenburg aus - diese Termine finden Sie in unserem Veranstaltungsverzeichnis. Dort finden Sie auch alle übrigen vogelkundlichen Exkursionen des NABU Oldenburg; manche von Ihnen haben auch die Küstenregionen zum Ziel. | Wie sollte ich mich in den verschiedenen Schutzzonen des Niedersächsischen Wattenmeeres verhalten? | Generell besteht für die Ruhezone ein Betretungsverbot außerhalb der gekennzeichneten Wege, während in der sogenannten Zwischenzone auch ein Abweichen von den gekennzeichneten Wegen erlaubt ist. Selbstverständlich müssen Störungen der wildlebenden Tiere weitestgehend vermieden werden. Ausführliche Erläuterung zu den Schutzzwecken und Bestimmungen der unterschiedlichen Zonen findet sich beispielsweise bei Wangerooge-Online. | Wo erfahre ich, welche Führungen und Wattwanderungen im Wattenmeer angeboten werden? | Wenden Sie sich an die örtlichen Tourismus-Zentren, den NABU-Ostfriesland oder sichten Sie die Seiten des Niedersächsischen Umweltministeriums und Wangerooge-Online; sollten Sie genaue Vorstellungen haben, wo die Veranstaltungen stattfinden sollen, so können Sie sich wahrscheinlich auch direkt an die örtliche Gemeindeverwaltung wenden. | Wo kann ich Ausstellungen zum Wattenmeer besuchen? | Im Bereich des Oldenburger Landes liegt die Insel Wangerooge mit dem dortigen Nationalparkhaus Rosenhaus. Auch in Dangast befindet sich ein Nationalparkhaus - eine komplette Liste der Nationalparkhäuser finden Sie hier... Auch die Seiten des Wilhelmshavener Wattenmeerhauses bieten eine ausführliche Linkliste zu verschiedensten Einrichtungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. | Wo kann ich mich ausführlicher zum Thema Vogelzug informieren? | Der NABU Ostfriesland bietet Exkursionen zu Wildgänsen und anderen Zugvögeln an - hier können Sie Auskunft über das aktuelle Zugvogelgeschehen bekommen. Desweiteren stellen sicher die verschiedenen Nationalparkhäuser an der ostfriesischen Küste und die sehr schönen Seiten des Mellumrates eine gute Informationsquelle dar. |
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