Samstag, 4.2.2012
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Häufig gestellte Fragen

 
Notfälle (Verletzte Tiere - Wasser - Baumfällungen - Andere)
 
  Verletzte Tiere

Nimmt der NABU in Oldenburg verletzte Tiere auf?

Nein - verletzte Tiere gehören in fachkompetente Hände und kontinuierliche Pflege, damit sie nicht unnötig leiden. Eine Geschäftsstelle mit wechselnden Öffnungszeiten und oft außerhaus tätigem Personal kann dies nicht gewährleisten! Allerdings werden wir alles tun, um Sie zu einer geeigneten Stelle weiterzuleiten...

Ich habe einen verletzten Vogel gefunden - an wen kann ich mich wenden?

Der NABU unterstützt die Vogelpflege- und Auswilderungsstation in Rastede
Notrufnummer: 04402-987850 o. 0171-3649091 - sollten Sie dort niemanden erreichen, so melden Sie sich bei der NABU-Geschäftsstelle in Oldenburg: 0441-25600.
Alternativ können Sie sich in der Regel auch an jeden örtlichen Tierarzt Ihres Vertrauens wenden.

Aus dem Nest gestürzte Jungvögel - was kann ich tun?

Halten Sie sich zunächst (mindestens 15 min) beobachtend und mit genügend Entfernung (!) im Hintergrund. Sollten die Elterntiere die Jungen auch am Boden mit Futter verpflegen, so bauen Sie am besten auf die Elterninstinkte und greifen Sie nicht ein!
Erfolgt wirklich keine Bodenfütterung durch die Eltern, so versuchen Sie zunächst, die Jungtiere vorsichtig ins Nest zurückzulegen - Singvögel sind in der Regel unempfindlich gegen Fremdgerüche.
Sollte das Nest unerreichbar sein, so bliebe bei noch flugunfähigen Tieren die Möglichkeit, sie in der Vogelstation in Rastede, Tel.: 04402-987850 o. 0171-3649091 oder bei einem Tierarzt abzugeben. Nahezu flugfähige Tiere können sie entweder sich selbst überlassen oder ihnen Zufutter anbieten (s.u.), ohne sie ins Haus zu nehmen (wer eine Voliere, ein Gewächshaus o.ä. hat, kann die Tiere bis sie flügge sind, dort vor Räuberzugriffen schützen).
Sollten Sie die Pflege und Fütterung von Jungtieren selbst übernehmen wollen, so seien Sie sich bewusst, das die Wahrscheinlichkeit für einen Fehlschlag Ihrer Bemühungen gerade bei sehr jungen Tieren recht hoch ist. Jungvögel sind ununterbrochen warm zu halten (Wärmestrahler oder Rotlichtlampe; mit der Hand kontrollieren, ob die Wärme angenehm, nicht zu heiß ist) und sollten in einem gepolsterten Behältnis untergebracht werden, aus dem sie nicht herausfallen können. Die Tiere müssen tagsüber in engen Rhythmen gefüttert werden (zur artgerechten Fütterung bitte Literatur aus Fachhandel oder Bibliothek zu Rate ziehen!); Sie können die Schützlinge tagsüber nicht für mehrere Stunden allein lassen!

Ungeschützte Amphibienwanderung über einen Verkehrsweg - an wen kann ich mich wenden?

Zum Einen können Sie sich an den NABU-Oldenburg wenden - wir werden Ihre Meldung sofort an die zuständige Behörde weiterleiten.
Dies können Sie natürlich auch selbst tun; Ansprechpartner wäre Ihre Gemeinde oder die Untere Naturschutzbehörde. Diese erreichen Sie bei Ihrem Landkreis bzw. in Oldenburg bei der Stadtverwaltung - Fachdienst Umwelt- und Naturschutz.

Wohin bringe ich verletzt aufgefundene Tiere wie Igel, Hunde, Katzen...?

Fachgerechte Hilfe bekommen Sie natürlich am schnellsten bei einem Tierarzt Ihres Vertrauens. Desweiteren könnten Sie Igel evtl. in der Vogelstation in Rastede Tel.: 04402-987850 o. 0171-3649091 unterbringen; Mit Hunden und Katzen wenden Sie sich am besten an Ihren örtlichen Tierschutzverein oder direkt an ein Tierheim. In vielen Gemeinden können Sie sich auch an die örtliche Feuerwehr wenden (bitte benutzen Sie den Eintrag im Telefonbuch und nicht die Notfallnummer).
Sollten Sie keine Hilfe finden, so melden Sie sich beim NABU-Oldenburg - wir werden versuchen, einen Kontakt zu knüpfen.

Ein Tier hat sich in eine gefährliche Position gebracht, aus der es sich allein nicht mehr befreien kann - wer hilft?

Wenn Sie das Tier nicht selbst, eventuell mit Unterstützung hilfsbereiter Nachbarn aus seiner Position befreien können, so wenden Sie sich an die für Ihren Bereich zuständige Feuerwehr (bitte nutzen Sie hierfür den Eintrag im örtlichen Telefonbuch und nicht die Notrufnummer).

Ich beobachte Tierquälereien - an wen kann ich das melden?

Wenden Sie sich an den örtlichen Tierschutzverein oder zeigen Sie den Vorgang bei der zuständigen Polizeidienststelle an - sind Sie nicht sicher, wie Sie vorgehen sollen, so melden Sie sich ruhig bei uns...
Sollte es sich um einen Fall nicht sachgerechter Tierhaltung im landwirtschaftlichen Bereich handeln, so melden Sie sich beim zuständigen Veterinäramt (Landkreis oder Stadtverwaltung).

 

Wasser

Ein Bach oder Graben ist extrem verschmutzt - an wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtliche Gemeinde oder an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (Landkreis oder Stadtverwaltung).
Ist Ihnen ein zuständiger Gewässer-Unterhaltungsverband (s. auch hier) bekannt, so können Sie sich auch an diesen wenden.

Verendete Tiere in Teich oder Bach - wer ist zuständig?

Handelt es sich nicht um einen Einzelfall, so deutet ein solches Vorkommen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf akuten Sauerstoffmangel oder Schadstoffeinträge in toxischer Konzentration hin - bei warmem Sommerwetter ist ein dramatisches Absinken der Sauerstoffwerte im Wasser anzunehmen ; in beiden Fällen sollten Sie umgehend die zuständige Untere Naturschutzbehörde (Landkreis oder Stadtverwaltung) und auch die zuständige Gemeindeverwaltung informieren. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Anruf bei der örtlichen Feuerwehr (bitte benutzen Sie den Eintrag im Telefonbuch und nicht die Notfallnummer).

Abwässer verschmutzen die Umwelt - wer hilft?

Beobachten Sie umweltverschmutzende oder unzulässige Abwassereinträge, so sollten Sie dies umgehend der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis oder Stadtverwaltung) und der örtlichen Verwaltung (Gemeinde, Stadtverwaltung...) melden. In akuten Fällen ist auch eine Meldung bei der örtlichen Feuerwehr möglich (bitte den Eintrag im Telefonbuch verwenden und nicht die Notfallnummer).
Sind schadhafte Abwasserleitungen Anlass der Verschmutzungen, so versuchen Sie den zuständigen Abwasserentsorger zu erreichen.

 

  Baumfällungen

In meiner Nachbarschaft werden alte Bäume gefällt - kann ich das verhindern?

Wenden Sie sich zunächst an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (Landkreis oder Stadtverwaltung) oder an Ihre Gemeinde - es gibt lokal sehr unterschiedliche Regelungen; ist eine Baumschutzsatzung in Kraft, so muss deren Regelwerk beachtet werden, ist dies nicht der Fall, so stehen Bäume auf privatem Grund meist nur unter Schutz, wenn Sie sich in Landschaftsschutz- oder sogar Naturschutzgebieten befinden oder durch andere behördliche Regelungen (beispielsweise Eintrag als Naturdenkmal) unter Schutz gestellt sind.

Es finden Rodungen größeren Ausmaßes statt (Wald, Obstbaumwiesen) - wer ist zuständig?

Rodungen in Waldgebieten werden vermutlich von der jeweiligen Forstverwaltung durchgeführt. Solche Maßnahmen sind evtl. mit der Gemeinde und der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis oder Stadtverwaltung) abgesprochen.
Rodungen von Obstbäumen, die sich auf privatem Grund befinden, sind in der Regel nur behördlich zu genehmigen, wenn die Anlage unter Schutz steht (beispielsweise als "Zu schützender Landschaftsbestandteil"); Anfragen zu einem eventuellen Schutzstatus richten Sie am besten an die Untere Naturschutzbehörde (Landkreis oder Stadtverwaltung).

 

Andere

Ich beobachte Pestizideinsätze (Spritzmittel) - was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist der Einsatz von Pestiziden nur auf gewerblich (beispielsweise Gärtnereien, Landwirtschaft) oder privat-gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt - hierbei dürfen auf keinen Fall Oberflächengewässer oder das Grundwasser negativ beeinträchtigt werden!
Die gesetzlichen Regelungen werden im Pflanzenschutzgesetz geregelt; Aufsichtsbehörde ist das Pflanzenschutzamt (für unseren Bereich bei der Landwirtschaftskammer Weser-Ems).

 

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